2. Kapitel
[Forts. v. S. 55 ] Was nun die Gefallenen betrifft, so kann man mit ihnen immerhin in dieser Beziehung noch Nachsicht haben. Denn wie sollte ein Toter sich nicht wünschen, rasch wieder lebendig zu werden? Oder wer sollte sich nicht beeilen Rettung zu suchen? Die Vorgesetzten aber haben die Pflicht, die Vorschrift einzuhalten und die Voreiligen und Unwissenden zu belehren, damit nicht sie, die den Schafen Hirten sein sollen, ihre Schlächter werden. Denn etwas einräumen, was nur zum Verderben ausschlägt, heißt betrügen; und der Gefallene wird auf diese Weise nicht aufgerichtet, sondern durch die Beleidigung Gottes nur noch tiefer ins Verderben gestürzt. So mögen sie also wenigstens von euch das lernen, was1 sie hätten lehren sollen! Eure Bitten und Wünsche sollen sie dem Bischof vorbehalten und erst die richtige, friedliche Zeit abwarten, um auf euer Ansuchen den Frieden zu gewähren! Zuvor muß erst die Mutter von dem Herrn den Frieden erhalten, dann mag man nach euren Wünschen über den Frieden ihrer Kinder verhandeln.
Nach der Lesart quod (statt quando). ↩
