4. Kapitel
Hierüber habe ich schon an den Klerus und an das Volk geschrieben und Weisung gegeben, euch beide Schriftstücke1 vorzulesen. Aber auch darin solltet ihr eure Umsicht zeigen und eine Besserung herbeiführen, daß ihr alle, denen nach eurem Wunsche der Friede gewährt werden soll, namentlich aufführt. Wie ich nämlich höre, werden für manchen die Empfehlungsschreiben in der Weise ausgestellt, daß es heißt: der Betreffende „samt den Seinigen“ solle wieder in die Gemeinschaft aufgenommen werden, ein Verfahren, das gar niemals von den Märtyrern geübt worden ist und das zur Folge hat, daß der unbestimmte und unklare Wunsch uns hernach überall nur die größte Mißgunst einträgt. Denn wenn man sagt: „er samt den Seinigen“, so ist das sehr vieldeutig und kann uns gleich zwanzig, dreißig und noch mehr Leute bringen, die man alle als Verwandte und Verschwägerte, als Freigelassene und Hausgenossen dessen bezeichnet, der die Bescheinigung hat. Und deshalb bitte ich euch, daß ihr jene, die ihr selbst S. 57 vom Sehen kennt und deren Reue nach eurer Beobachtung der vollen Genugtuung schon ganz nahe kommt, in der Empfehlung mit Namen aufführt und in diesem Sinne ein Schreiben an uns richtet, wie es eurem treuen Glauben und der Kirchenzucht entspricht.
Ich wünsche euch, ihr heldenmütigen und geliebtesten Brüder, stetes Wohlergehen in dem Herrn! Gedenket unser und lebet wohl!
Brief 16 und 17. ↩
