3. Kapitel
Nun sind aber nicht jene verantwortlich, die das Gesetz der Schrift nicht recht beobachtet haben, sondern die Schuld trifft vielmehr die Vorsteher, die dies den Brüdern nicht einschärfen, so daß sie nach der Anleitung ihrer Vorgesetzten alles in der Furcht Gottes und nach der von ihm gegebenen und vorgeschriebenen Weisung vollführen könnten. Sodann setzen sie auch noch die seligen Märtyrer der Mißgunst aus und bringen die ruhmreichen Diener Gottes in Gegensatz zu dem Priester Gottes. Denn jene haben eingedenk unserer bischöflichen Stellung an mich Schreiben1 gerichtet und gebeten: dann erst möchten ihre Wünsche geprüft und der Friede gewährt werden, wenn zuvor unsere Mutter selbst erst von der Barmherzigkeit des Herrn ihren Frieden erlangt und Gottes schützende Hand uns zu seiner Kirche wieder zurückgeführt habe. Diese (die Vorsteher) aber versagen die Ehrerbietung, die uns die seligen Märtyrer nebst den Bekennern bezeigen, sie verachten das Gesetz und die Verordnung des Herrn, deren Befolgung die gleichen Märtyrer und Bekenner ebenfalls gebieten, und bevor noch die Furcht vor der S. 60 Verfolgung erloschen ist, noch vor unserer Rückkehr, ja fast noch vor dem Hingang der Märtyrer selbst halten sie Gemeinschaft mit den Gefallenen und reichen ihnen das heilige Abendmahl. Und doch hätten die Presbyter und die Diakone die Pflicht, selbst dann, wenn die Märtyrer in dem Feuereifer ihres Ruhmes weniger auf die Schrift Bedacht nähmen und entgegen dem Gesetz des Herrn in ihren Wünschen etwas zu weit gingen, diese eindringlich zu vermahnen, wie es früher stets geschehen ist.
Vgl. Brief 15 und 17. ↩
