8. Kapitel
S. 98 Indem wir hier lange schon, und zwar in großer Zahl und im Einverständnis mit einigen der benachbarten und in die Nähe kommenden Bischöfen sowie mit solchen, die aus anderen entlegenen Provinzen die Wut dieser Verfolgung vertrieben hatte, den Mittelweg der Mäßigung einzuhalten suchten, glaubten wir, vor der Einsetzung eines Bischofs keine Neuerung einführen zu dürfen, sondern wir hielten es für angebracht, die Fürsorge für die Gefallenen maßvoll zu handhaben. Bis wir also durch Gottes Gnade einen Bischof erhalten, soll einstweilen die Sache derer, die einen längeren Aufschub ertragen können, unentschieden gelassen werden; solchen aber, bei denen wegen dringender Todesgefahr ein Aufschub unmöglich ist, soll man erst dann, wenn nach menschlichem Ermessen keine Hoffnung auf ein längeres Leben mehr besteht, vorsichtig und behutsam zu Hilfe kommen, nachdem sie zuvor Buße getan und ihre Sünden wiederholt reumütig bekannt haben, falls sie durch Tränen, Seufzen und Wehklagen Zeichen ihres betrübten und wahrhaft bußfertigen Sinnes an den Tag gelegt haben. Denn Gott weiß selbst, was er mit solchen Sündern zu tun und wie er sein Urteil richtig abzuwägen hat, während wir nur ängstlich dafür sorgen müssen, daß weder ruchlose Menschen unser bereitwilliges Entgegenkommen rühmen noch wahrhaft Reumütige uns etwa harter Grausamkeit anklagen können.
Wir wünschen dir, seligster und ruhmvollster Vater, stetes Wohlergehen in dem Herrn! Gedenke unser!
