5. Kapitel
Deshalb muß man auf Grund der göttlichen Überlieferung und der apostolischen Gepflogenheit sorgfältig die Regel beobachten und befolgen, die auch bei uns und in fast allen Provinzen eingehalten wird, und es müssen in der Gemeinde, für die ein Vorsteher ernannt wird, zur richtigen Durchführung dieser Wahl alle Nachbarbischöfe der gleichen Provinz zusammenkommen, und der Bischof wird in Gegenwart des Volkes auserkoren, das das Leben des einzelnen vollständig kennt und den Charakter eines jeden im Verkehr mit ihm durchschaut hat. So habt ja, wie wir sehen, auch ihr es gemacht bei der Einsetzung unseres Amtsgenossen Sabinus: auf Grund der Abstimmung der gesamten Gemeinde und des Urteils der Bischöfe, die sich persönlich eingefunden und die sich in einem Schreiben an euch über ihn geäußert hatten, wurde ihm das Bischofsamt übertragen und ihm an Stelle des Basilides die Hand aufgelegt1. Diese rechtmäßig vollzogene Einsetzung kann auch dadurch nicht rückgängig gemacht werden, daß Basilides, nachdem seine Vergehungen entlarvt und auch durch sein eigenes Schuldbekenntnis enthüllt waren, sich nach Rom begab und unseren Amtsgenossen Stephanus, der weit weg wohnt und von dem wahren Hergang nichts wußte, hinters Licht führte, um sich auf unrechtmäßige Weise die Wiedereinsetzung in das Bischofsamt zu erschleichen, das er durch rechtmäßige Absetzung verloren hatte. Die Folge davon ist, daß die Missetaten des Basilides nicht etwa getilgt, sondern im Gegenteil noch S. 296 vermehrt wurden, indem zu seinen früheren Sünden auch noch das Verbrechen des Betrugs und der Irreführung hinzukam. Denn man darf nicht so sehr denjenigen beschuldigen, der sich aus Unachtsamkeit hintergehen ließ, wohl aber ist der fluchwürdig, der ihn tückisch hintergangen hat. Doch vermochte auch Basilides Menschen irrezuführen, Gott kann er nicht täuschen, da geschrieben steht: „Gott läßt sich nicht verspotten2.“ Aber auch dem Martialis kann der Trug nicht nützen, nein, auch er darf, da er sich in schwere Sünden verstrickt hat, sein Bischofsamt nicht behalten, da auch der Apostel mahnt und spricht: „Der Bischof muß ohne Schuld sein als ein Haushalter Gottes3.“
