6. Kapitel
Wie nun ihr, geliebteste Brüder, schreibt und wie unsere Amtsgenossen Felix und Sabinus bestätigen und wie ein anderer Felix aus Cäsaraugusta1, ein Diener des Glaubens und Verteidiger der Wahrheit, in seinem Schreiben mitteilt, haben sich Basilides und Martialis durch ein ruchloses Opferzeugnis über Götzendienst befleckt; überdies hat Basilides, abgesehen von diesem befleckenden Zeugnis, auch noch auf dem Krankenbett Gott gelästert und diese Lästerung auch eingestanden und infolge seiner Gewissensbisse sein bischöfliches Amt freiwillig niedergelegt und sich der Buße zugewandt, indem er Gott anflehte und sich beglückwünschte, wenn es ihm auch nur vergönnt sei, als Laie in der Gemeinschaft zu bleiben. Auch Martialis hat nicht nur lange Zeit schändliche und schmutzige Gelage in der Gesellschaft der Heiden besucht2 und seine Söhne in der gleichen Gesellschaft nach heidnischer Sitte in ungeweihten Gräbern beigesetzt und neben Andersgläubigen bestattet3, sondern er hat auch in der öffentlichen S. 297 Gerichtsverhandlung vor dem Prokurator Ducenarius4 versichert, daß er sich dem Götzendienst gefügt und Christus verleugnet hat. Da sich Basilides und Martialis auch noch einer Reihe von anderen schweren Verfehlungen schuldig gemacht haben, so bemühen sie sich vergeblich, das bischöfliche Amt an sich zu bringen, da es doch ganz offenbar ist, daß solche Menschen weder der Kirche Gottes vorstehen können noch Gott Opfer darbringen dürfen. Zudem hat zusammen mit uns und mit allen Bischöfen auf der ganzen weiten Welt besonders auch unser Amtsgenosse Cornelius, dieser friedfertige, gerechte und durch des Herrn Gnade sogar mit dem Martyrium ausgezeichnete Bischof, schon längst entschieden, derartige Menschen könne man zwar zur Erfüllung ihrer Bußpflicht zulassen, von der Aufnahme in den Klerus jedoch und von der bischöflichen Würde müsse man sie ausschließen.
Das heutige Saragossa. ↩
Offenbar gehörte Martialis in Emerita als Mitglied einem heidnischen Verein oder Klub (collegium) an, der bestimmte Satzungen hatte. ↩
Die Christen hatten gesonderte Friedhöfe. ↩
Der procurator ducenarius war ein Richter, der Rechtsfälle entscheiden durfte, in denen es sich um Summen bis zu 200000 Sesterzen (= 36000 Mk.) handelte. ↩
