11. Kapitel
Denn obwohl in der Taufe einem jeden seine Sünden erlassen werden, beweist und erklärt der Herr in seinem Evangelium, daß nur durch solche die Sünden nachgelassen werden können, die den Heiligen Geist haben. Wie er nämlich nach seiner Auferstehung seine Jünger aussendet, spricht er zu ihnen und sagt: „Gleichwie mich der Vater gesandt hat, so sende auch ich euch. Empfanget den Heiligen Geist! Wenn ihr einem die Sünden erlasset, so werden sie ihm erlassen werden; wenn ihr sie einem behaltet, so werden sie ihm behalten werden1.“ An dieser Stelle zeigt er, daß nur, wer den Heiligen Geist hat, taufen und die Vergebung der Sünden erteilen kann. Ebenso hat auch Johannes, der unseren Herrn Christus taufen sollte, vorher, als er noch im Mutterleib lag, den Heiligen Geist empfangen, damit es deutlich und offenbar sei, daß nur diejenigen taufen können, die den Heiligen Geist haben. Deshalb mögen uns die Verteidiger der Ketzer oder Abtrünnigen erst die Frage beantworten, ob diese den Heiligen Geist haben oder nicht! Haben sie ihn, warum legt man dann den von ihnen Getauften, wenn sie zu uns kommen, zum Empfang des Heiligen Geistes erst noch die Hand auf, obwohl sie ihn doch sicherlich schon dort empfangen haben, wo man ihn mitteilen konnte, wenn er da war? Wenn aber alle außerhalb der Kirche stehenden Ketzer und Abtrünnigen den Heiligen Geist nicht mitteilen und man bei uns deshalb die Hand auflegt, um hier das zu erteilen, was dort weder vorhanden ist noch erteilt werden kann, dann ist es ganz klar, daß auch die Vergebung der Sünden nicht von denen gespendet werden kann, die ganz gewiß den Heiligen Geist nicht haben. Damit deshalb diejenigen, die von den Widersachern und Antichristen zur Kirche Christi kommen, auf Grund der göttlichen Anordnung und gemäß der evangelischen Wahrheit Vergebung der Sünden und Heiligung erlangen S. 317 und Tempel Gottes2 werden können, müssen sie alle ohne Ausnahme mit der kirchlichen Taufe versehen werden.
