7. Kapitel
Es ist aber offenbar, wo und durch wen die Vergebung der Sünden, die eben bei der Taufe erfolgt, erteilt werden kann. Denn dem Petrus, über dem der Herr die Kirche erbaute und auf den, wie er lehrte und zeigte, der Ursprung der Einheit zurückgeht, hat er zuerst diese Gewalt gegeben, daß das, was er gelöst habe, gelöst sein solle. Und auch nach seiner Auferstehung spricht und sagt er zu den Aposteln: „Gleichwie S. 342 mich der Vater gesandt hat, so sende auch ich euch1.“ Als er dies gesagt hatte, hauchte er sie an und sprach zu ihnen: „Empfanget den Heiligen Geist! Wenn ihr einem die Sünden erlasset, so werden sie ihm erlassen werden; wenn ihr sie einem behaltet, so werden sie ihm behalten werden2.“ Hieraus ersehen wir, daß nur die auf Grund des evangelischen Gesetzes und der Einsetzung des Herrn in der Kirche ernannten Vorsteher befugt sind, zu taufen und die Vergebung der Sünden zu erteilen, daß aber draußen, wo niemand zu binden und zu lösen vermag, weder etwas gebunden noch gelöst werden kann.
