22. Kapitel
Hier halten uns manche, als ob sie durch menschliche Beweisführung die Wahrheit der Verkündigung des Evangeliums entkräften könnten, die Katechumenen entgegen mit der Frage: Wenn einer von diesen, bevor er in der Kirche die Taufe erhält, bei dem Bekenntnis des Namens Christi ergriffen und getötet wird, verliert der etwa deshalb die Aussicht auf das Heil und den Lohn des Bekenntnisses, weil er nicht zuvor aus dem Wasser wiedergeboren ist? Derartige Menschen, solche Fürsprecher und Gönner der Ketzer mögen also wissen, daß erstens jene Katechumenen an dem unversehrten Glauben und der Wahrheit der Kirche festhalten und mit voller und aufrichtiger Erkenntnis Gottes, des Vaters, und Christi und des Heiligen Geistes aus dem göttlichen Heerlager zur Niederringung des Teufels ausrücken, und dann, daß sie auch des Sakraments der Taufe keineswegs verlustig gehen, da ihnen ja die ruhmvollste und erhabenste Taufe, die Bluttaufe zuteil wird, die auch der Herr meinte, als er sagte, er müsse noch mit einer anderen Taufe getauft werden1. Daß aber die mit ihrem eigenen Blute Getauften und durch ihr Leiden Geheiligten vollendet werden und die Gnade der göttlichen Verheißung erlangen, das zeigt der Herr ebenfalls deutlich im Evangelium, wenn er zu dem Schächer spricht, der S. 354 noch im Leiden gläubig wird und bekennt, und ihm verheißt, er werde mit ihm im Paradiese sein. Deshalb dürfen wir, die Wächter des Glaubens und der Wahrheit, diejenigen, die zum Glauben und zur Wahrheit kommen und reumütig um Vergebung ihrer Sünden bitten, nicht täuschen und betrügen, sondern wir müssen sie zurechtweisen und bessern und durch die himmlischen Lehren für das Himmelreich erziehen.
Luk. 12, 50. ↩
